Willkommen auf der Startseite der Modellfluggruppe Steinberg e.V.
Hallentermine für den Winter 2024/2025
Hallentermine 2023/2024
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Sonntag
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10.11.2024
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15 – 18 Uhr
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Dreifachturnhalle Schulzentrum
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Sonntag
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24.11.2024
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15 – 18 Uhr
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Dreifachturnhalle Schulzentrum |
Sonntag
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01.12.2024
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15 – 18 Uhr
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Dreifachturnhalle Schulzentrum |
Sonntag
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15.12.2024
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15 – 18 Uhr
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Dreifachturnhalle Schulzentrum |
Sonntag
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12.01.2025
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15 – 18 Uhr
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Dreifachturnhalle Schulzentrum |
Sonntag
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26.01.2025
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15 – 18 Uhr
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Dreifachturnhalle Schulzentrum |
Sonntag
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09.02.2025
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15 – 18 Uhr
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Dreifachturnhalle Schulzentrum |
Sonntag
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23.02.2025
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15 – 18 Uhr
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Dreifachturnhalle Schulzentrum |
Sonntag
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23.03.2025
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15 – 18 Uhr |
Dreifachturnhalle Schulzentrum |
Gastpiloten sind herzlich willkommen!
Startgebühr für jeden Piloten: 5€
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Bilder vom Freundschaftsfliegen 2021
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Neue Drohnenvorschrift ab 2020 |
EU-Kommission beschließt detaillierte neue Drohnenvorschriften
Ab 2020 müssen Drohnenpiloten bei nationalen Behörden registriert sein. Fluggeräte, die weniger als 25 Kilogramm wiegen, brauchen oft keine Spezialerlaubnis.
Artikel auf Heise-News
oder direkt zum Umsetzungsakt der Kommission (Englisch).
Die Gesetzestexte kann man dort im Absatz "Further information" als PDF herunterladen. |
Hallo Pilotinnen und Piloten
Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es den Kenntnisnachweis für Modellpiloten.
Man kann ihn online erwerben für € 26,75 unter folgenden Links:
https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/ beim DMFV
https://www.daec.de/news-details/item/online-zum-kenntnisnachweis/ beim DAEC
Nach derzeitigem Wissensstand brauchen wir für das Fliegen auf unserem Platz keinen Kenntnisnachweis, denn wir besitzen eine Aufstiegserlaubnis (AE) und eine Regelung für den Einsatz von Flugleitern. Wer ausserhalb unseres Geländes mit mehr als 2 Kilo Abfluggewicht und höher als 100m fliegen will, z.B. Hangsegelflug, der benötigt den Kenntnisnachweis in jedem Fall. Wir werden von Vereinsseite deshalb momentan nicht auf dem Nachweis bestehen. Ob es spätere Regelungen geben wird, die uns das vorschreiben, können wir derzeit auch noch nicht sagen.
Kennzeichnungspflicht
Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrzeuge ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm unterliegen seit dem 1. Oktober 2017 einer Kennzeichnungspflicht. An sichtbarer Stelle muss ein Schild mit Name und Adresse des Eigentümers angebracht werden. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sind nicht verpflichtend, aber ergänzend zulässig. Zudem muss die Kennzeichnung so beständig sein, dass auch Feuer oder andere Einflüsse die Lesbarkeit nicht beeinträchtigen.
Entsprechende Adressschilder gibt es günstig z.B. bei Pokale-NRW. |
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